Geschäftsbedingungen der Firma Will Software, Inh. Rainer Will, Finkenweg 36a, 35647 Waldsolms, im nachfolgenden "Verkäufer" genannt, Stand 28.03.2006
Alle Lieferungen und Leistungen liegen diese Liefer- und
Zahlungsbedingungen
zugrunde. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dem Verbraucher i.S.d. §13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
1b. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur frei versendete Pakete vom Verkäufer angenommen werden können.
1c. Von Widerruf und Rückgabe sind gemäß BGB § 312d, Abs. 4, folgende Waren ausgenommen:
a) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
b) Software auf Datenträger die vom Käufer entsiegelt wurde.
c) Software, die dem Käufer per eMail, Downloadlink oder in sonstiger datenträgerloser Form zugesandt wurde.
2. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen MwSt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Der Versand bei Erstlieferung erfolgt gegen Nachnahme oder Verrechnungsscheck.
3. Die vereinbarten Liefertermine und Fristen gelten vorbehaltlich Selbstbelieferung.
4a. Der Verkäufer gewährleistet, daß die gekaufte Ware frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Fehlerhafte Hardware wird von Verkäufer gegen fehlerfreie Ware ausgetauscht oder repariert. Die Wahl, ob Austausch oder Reparatur erfolgt, steht Verkäufer zu.
4b. Für Software gilt, daß alle Programme sorgfältig aufgestellt und geprüft wurden. Es wird darauf hingewiesen, daß nach dem derzeitigen Stand der Technik jedoch der völlige Ausschluß von Fehlern nicht möglich ist. Festgestellte Fehler, die die Anwendung der Programme erheblich beeinträchtigen, werden vom Verkäufer entweder durch Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Umgehung des Fehlers beseitigt. Auch hier steht das Wahlrecht dem Verkäufer zu. Auftretende Fehler sind vom Käufer zu dokumentieren und dem Verkäufer in einer reproduzierbaren Version der Software zur Verfügung zu stellen. Auftretende Fehler sind dem Verkäufer vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4c. Bei Verwendung von Software in Zusammenhang mit fremden
Programmen kann vom Verkäufer nicht garantiert werden, daß
alle angegebenen Funktionen in allen Programmen und in jeder
Konfiguration funktionsfähig sind. Eine Prüfung der
Verwendungsmöglichkeit und -fähigkeit der Software obliegt
dem Käufer.
4d. Soweit nach ausdrücklichem schriftlichen Nachbesserungsverlangen der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
4e. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
4f. Über die vorstehend genannte Gewährleistung hinaus sind weitere Gewährleistungesansprüche ausgeschlossen.
4g. Die Verantwortung für den Einsatz der Software und für die Auswahl der Softwarefunktionen, die Nutzung, sowie die mit der Software erzielten Ergebnisse, trägt der Käufer. Der Verkäufer, sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Programmierung entstanden, insbesondere auch nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z.B. die Wiederbeschaffung gelöschter oder vernichteter Daten.4h. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird auf Mangelschäden und im übrigen auf die Höhe der Kaufsumme beschränkt. Mangelfolgeschäden bleiben insoweit von der Haftung ausgeschlossen. Rechte des Käufers aus Gewährleistung gem. Nr. 4 dieser AGB bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden. Sofern die gesetzliche Verjährungsfrist für einzelne Schadenserssatzansprüche kürzer ist, bleibt es bei dieser Frist.
5. a. Für die gelieferte Software wird dem Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz für verlorene oder beschädigte Software oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sie müssen einen Urheberrechtsvermerk tragen.
5b. Bei Erwerb einer "Einzelplatzlizenz" bzw. "Single User" der Software erhält der Käufer das Recht, die Software auf einem PC zu installieren. Soll die Software gleichzeitig von mehreren Anwendern benutzt oder auf mehreren PCs installiert werden, so sind die entsprechende Anzahl weiterer Lizenzen zu erwerben.
5c. Eine "Netzwerklizenz" bzw. "Mehrbenutzerlizenz" darf auf der in der Rechnung ausgewiesenen Anzahl PCs installiert werden.
5d. Eine "Schullizenz" darf von allen Lehrern und Mitarbeitern der
lizenznehmenden
Schule benutzt werden. Lehrer der Schule dürfen die Software auch
auf eigenen PCs benutzen und hierfür eine Sicherungskopie des
gelieferten Datenträgers anfertigen. Bei Schulwechsel eines
Lehrers erlischt dieses
Recht
für den betreffenden Lehrer.
5e. Eine "Entwickler-" bzw. "Kopierlizenz" darf innerhalb eigener
Software des Käufers beliebig weiterveräußert werden.
Die Hauptfunktion der Software darf nicht die Erstellung von Barcodes
sein.
5f. Eine unbegrenzte Firmenlizenz darf in einer Firma innerhalb
eines Firmenareals, eines Betriebs oder einer Niederlassung auf allen
PCs installiert und von allen Mitarbeitern genutzt werden.
6. Änderungen oder Anpassungen der Software werden von Verkäufer in Form eines Dienstvertrages vorgenommen. Dasselbe gilt für die Erstellung neuer Software oder sonstiger Tätigkeit.
7a. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
7b. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
8. Gekaufte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung
Eigentum des Verkäufers, dies gilt auch bei Weiterverkauf durch
dem Käufer (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
9. Der Verkäufer behält sich die technische Realisierung Ihrer Produkte und deren Änderung ausdrücklich vor.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.